Netznutzende Strom und Gas
Netzentgelte
Strom
Netzentgelte
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2026
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2025
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2024
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2023
- Konzessionsabgabe
Messentgelte
- Preisblatt Entgelte Messstellenbetrieb bis Juni 2025
- Preisblatt Entgelte Messstellenbetrieb ab Juli 2025
Gas
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- Preisblatt Netzentgelte Gas 2026
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- Preisblatt Entgelte Messstellenbetrieb bis Juni 2025
- Preisblatt Entgelte Messstellenbetrieb ab Juli 2025
Hochlastzeitfenster/ Brennwerte
Strom
Hochlastzeitfenster
Gas
Übersicht der abrechnungsrelevanten Monatsbrennwerte
Grund-/ Ersatzversorgung
Grundversorgung in Niederspannung und Niederdruck
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom bzw. Gas aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Strom- bzw. Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)/ Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH ist die MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers für Monheim.
- MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (Strom)
- MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (Gas)
Ersatzversorgung in Niederspannung und Niederdruck
Wenn Sie vertraglich an einen Lieferanten gebunden sind und diesem die Strom- bzw. Gasversorgung nicht mehr möglich ist, fallen Sie, sofern Sie in Niederspannung bzw. Niederdruck beliefert werden, automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers und werden für maxilmal 3 Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Gründe hierfür können sein, dass der bisherige Lieferant nicht mehr liefern kann oder der Netzbetreiber dem Lieferanten aus wichtigen Gründen den Zugang zu den Netzen verweigert, zum Beispiel nach einer rechtsgültigen Kündigung.
Höhere Spannungs- und Druckebenen
In höheren Spannungs- und Druckebenen gibt es keine gesetzliche Ersatzversorgung. Sollte Ihr Lieferant in diesen Spannungs- und Druckebenen die Versorgung einstellen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses. In diesem Fall sollten Sie schnellst möglichst einen neuen Liefervertrag mit dem Versorger Ihrer Wahl abschließen.
Messstellenbetrieb - Messtellenvertrag - Preisblätter
Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.
Als grundzuständiger Messtellenbetreiber kündigen wir hiermit den Einbau von Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) an.
Für Intelligente Zähler schließen Sie folgenden Vertrag mit uns ab. Die Preise entnehmen Sie bitte Preisblatt.