Netznutzende Strom und Gas
Hochlastzeitfenster/ Brennwerte
Strom
Hochlastzeitfenster
Gas
Übersicht der abrechnungsrelevanten Monatsbrennwerte
Grund-/ Ersatzversorgung
Grundversorgung in Niederspannung und Niederdruck
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom bzw. Gas aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Strom- bzw. Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)/ Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH ist die MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers für Monheim.
- MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (Strom)
- MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (Gas)
Ersatzversorgung in Niederspannung und Niederdruck
Wenn Sie vertraglich an einen Lieferanten gebunden sind und diesem die Strom- bzw. Gasversorgung nicht mehr möglich ist, fallen Sie, sofern Sie in Niederspannung bzw. Niederdruck beliefert werden, automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers und werden für maxilmal 3 Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Gründe hierfür können sein, dass der bisherige Lieferant nicht mehr liefern kann oder der Netzbetreiber dem Lieferanten aus wichtigen Gründen den Zugang zu den Netzen verweigert, zum Beispiel nach einer rechtsgültigen Kündigung.
Höhere Spannungs- und Druckebenen
In höheren Spannungs- und Druckebenen gibt es keine gesetzliche Ersatzversorgung. Sollte Ihr Lieferant in diesen Spannungs- und Druckebenen die Versorgung einstellen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses. In diesem Fall sollten Sie schnellst möglichst einen neuen Liefervertrag mit dem Versorger Ihrer Wahl abschließen.
Messstellenbetrieb - Messstellenvertrag - Preisblätter
Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.
Als grundzuständiger Messtellenbetreiber kündigen wir hiermit den Einbau von Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) an.
Für Intelligente Zähler schließen Sie folgenden Vertrag mit uns ab. Die Preise entnehmen Sie bitte Preisblatt.
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Was ist ein Messstellenvertrag? Der Messstellenvertrag regelt alles rund um Ihren Stromzähler. Er legt fest, wer Ihren Zähler betreibt, abliest und wartet – und zu welchen Bedingungen das geschieht. Die MEGA ist als grundzuständige Messstellenbetreiberin in Monheim am Rhein für diese Aufgabe verantwortlich.
Warum bekomme ich jetzt Post von der MEGA? Die Bundesnetzagentur hat am 20. November 2025 neue, bundesweit einheitliche Regeln für den Messstellenbetrieb festgelegt (Beschluss BK6-24-125). Diese gelten ab dem 1. Juli 2026 für alle Messstellenbetreiber in ganz Deutschland – und damit auch für die MEGA. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen den neuen Vertragstext zu übermitteln und Ihre Zustimmung einzuholen.
Hat die MEGA diesen Vertrag selbst entworfen? Nein. Der Vertragstext wurde von der Bundesnetzagentur verbindlich vorgegeben. Die MEGA hat keinen inhaltlichen Spielraum – wie alle anderen Messstellenbetreiber in Deutschland auch.
Meine Rolle als Kundin oder Kunde
Was bin ich eigentlich für die MEGA? Als Privatkundin oder Privatkunde sind Sie gegenüber der MEGA in ihrer Rolle als Netzbetreiberin ein Anschlussnutzer. Das bedeutet: Sie nutzen das Stromnetz der MEGA, um Strom zu beziehen – oder um selbst erzeugten Strom einzuspeisen, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage.
Ich habe eine Photovoltaikanlage. Was bedeutet das für mich? Wenn Sie eine PV-Anlage betreiben, haben Sie gegenüber der MEGA zwei Rollen gleichzeitig:
- Als Stromverbraucherin oder Stromverbraucher beziehen Sie Strom aus dem Netz – über Ihren Lieferanten.
- Als Einspeiserin oder Einspeiser speisen Sie selbst erzeugten Strom ins Netz ein und erhalten dafür eine Einspeisevergütung von der MEGA als Netzbetreiberin.
Was muss ich bezahlen – und warum?
Wofür bezahle ich als Privatkundin oder Privatkunde? Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen:
- Strombezug: Ihren Stromverbrauch bezahlen Sie über Ihren Lieferanten – das kann die MEGA sein oder ein anderer Anbieter.
- Messstellenbetrieb (Zähler): Die Kosten für den Betrieb Ihres Stromzählers sind in Ihrem Liefervertrag enthalten. Sie werden Ihnen direkt von Ihrem Lieferanten in Rechnung gestellt – nicht separat von der MEGA.
- PV-Anlage: Wenn Sie Strom einspeisen, erhalten Sie dafür eine Einspeisevergütung. Diese zahlt Ihnen die MEGA als Netzbetreiberin aus.
Bekomme ich eine separate Rechnung von der MEGA für meinen Zähler? Nein – solange Ihr Stromlieferant den Messstellenbetrieb für Sie übernimmt. In diesem Fall sind die Zählerkosten bereits in Ihrer Stromrechnung enthalten. Sie müssen nichts extra bezahlen.
Was ändert sich?
Was stand bisher im Vertrag – und was steht jetzt drin? Bisher konnte jeder Messstellenbetreiber seinen eigenen Vertrag gestalten. Das führte dazu, dass Kundinnen und Kunden je nach Anbieter sehr unterschiedliche Bedingungen hatten. Der neue Vertrag schafft bundesweit einheitliche Regeln – zum Beispiel zu diesen Themen:
- Abrechnung: Klare Fristen, wann und wie abgerechnet wird
- Kündigung: Eindeutige Regelungen für beide Seiten
- Datenschutz: Festgelegt, wer Ihre Verbrauchsdaten einsehen darf
- Haftung: Klar geregelt, wer haftet – zum Beispiel bei einem defekten Zähler
- Intelligente Messsysteme (Smart Meter): Erstmals klare Regeln für moderne Zähler
Was ändert sich für mich im Alltag? Nichts. Ihr Zähler bleibt, wo er ist. Die MEGA bleibt Ihre Messstellenbetreiberin. Ihr Strom fließt wie gewohnt. Und Ihr Strompreis ändert sich durch diesen Vertrag nicht.
Was verbessert sich für mich? Sie wissen künftig genau, welche Rechte Sie haben – zum Beispiel:
- das Recht, Ihre eigenen Verbrauchsdaten einzusehen
- klare Ansprechpartner bei Problemen mit Ihrem Zähler
- eindeutige Regeln, falls Sie den Messstellenbetreiber einmal wechseln möchten
Betrifft das auch meinen Gasanschluss? Nein. Der Beschluss der Bundesnetzagentur betrifft ausschließlich den Strom-Messstellenbetrieb.
Ihre Zustimmung
Muss ich wirklich zustimmen? Ja. Da Sie einen neuen Vertrag erhalten, benötigen wir Ihre Zustimmung. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben – niemand kann Ihnen einen neuen Vertrag einfach aufzwingen, ohne dass Sie zugestimmt haben.
Wie stimme ich zu? Ganz einfach: Antworten Sie auf unsere E-Mail mit dem Text „Ich stimme zu". Das genügt vollständig. Auf Wunsch senden wir Ihnen den Vertrag auch per Post zu – sprechen Sie uns einfach an.
Bis wann muss ich zustimmen? Bitte senden Sie uns Ihre Zustimmung bis zum 30. Juni 2026.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme? Ehrlich gesagt: Für Sie persönlich ändert sich nichts. Der neue Messstellenvertrag gilt ab dem 1. Juli 2026 kraft Gesetz – unabhängig davon, ob Sie aktiv zugestimmt haben. Der alte Vertrag wird zu diesem Datum automatisch ersetzt.
Das bedeutet konkret:
- Ihr Zähler wird weiterhin von der MEGA betrieben
- Ihr Strom wird nicht abgestellt
- Es entstehen Ihnen keine Nachteile oder zusätzlichen Kosten
Wir fragen dennoch nach Ihrer Zustimmung, weil wir als Messstellenbetreiberin gesetzlich dazu verpflichtet sind – und weil wir sicherstellen möchten, dass Sie über die Änderungen informiert sind.
Unsere Bitte: Antworten Sie trotzdem kurz mit „Ich stimme zu". Es dauert weniger als eine Minute – und der Vorgang ist für Sie erledigt.
Wo finde ich den vollständigen Vertragstext? Den neuen Messstellenvertrag finden Sie hier. Auf Wunsch senden wir Ihnen den Vertrag auch gerne per Post zu.