LieferantenInnen/ Messstellenbetreibende
Verträge
Verträge
Als Lieferant schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die nachfolgenden Lieferantenrahmenverträge inklusive der Anlagen ab. Die Lieferantenrahmenverträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur bzw. der Kooperationsvereinbarung Gas. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie unter dem Punkt Abrechnungsinformationen finden.
- Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Lieferantenrahmenvertrag Strom - Anlage a
- Lieferantenrahmenvertrag Strom - Anlage b
- Lieferantenrahmenvertrag Strom - Anlage c
- Lieferantenrahmenvertrag Gas
- Verfahrensspezifische Parameter Gas
Als Messstellenbetreiber schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die folgenden Standard-Rahmenverträge gemäß der Festlegung „Wechselprozesse im Messwesen“ der Bundesnetzagentur ab.
Besonderheiten Strom
Der Übertragungsnetzbetreiber für Stromkunden ist die Amprion GmbH. Für die Standardlastprofile kommt die Obergrenze von 100.000 kWh zum Einsatz. Die Standardlastprofile werden entsprechend dem Leitfaden des BDEW verwendet.
Besonderheiten Gas
Im Netzgebiet werden Gaskunden aus dem Marktgebiet THE versorgt. Für die Standardlastprofile Gas kommt die Obergrenze von 1,5 Mio. kWh zum Einsatz. Für unser Netzgebiet ist die DTN Wetterstation 6510514 Station Köln-City.
Abrechnungsinformationen
Strom
Netzentgelte
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2025
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2024
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2023
- Konzessionsabgabe
Vermiedene Netznutzung
Messentgelte
- Preisblatt Entgelte Messstellenbetrieb bis Juni 2025
- Preisblatt Entgelte Messstellenbetrieb ab Juli 2025
Preise für die Mehr-/ Mindermengen SLP
- Wir verwenden für die Abrechnung die vom BDEW veröffentlichten Preise.
Hochlastzeitfenster
Gas
Netzentgelte
- Preisblatt Netzentgelte Gas 2025
- Preisblatt Netzentgelte Gas 2024
- Preisblatt Netzentgelte Gas 2023
- Konzessionsabgabe
Messentgelte
- Preisblatt Entgelte Messstellenbetrieb bis Juni 2025
- Preisblatt Entgelte Messstellenbetrieb ab Juli 2025
Übersicht der abrechnungsrelevanten Monatsbrennwerte
Preise für die Mehr-/Mindermengen SLP
- Die Preise für Mehr-/Mindermengen richten sich nach den korrespondierenden Preisen des Marktgebietsbetreibers. Die Preise entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Marktgebietsbetreibers:
Vorläufige Netzentgelte
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2026 nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum 15.10.2025 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2026 können von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Sonstiges