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Steuerbare Verbraucher

Netzstabilität und Vorteile für Sie: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen 

Mit der Energiewende steigt die Zahl von Elektroautos und Wärmepumpen – wichtige Bausteine für eine klimafreundliche Zukunft. Gleichzeitig wächst dadurch auch der Strombedarf, oft zeitgleich und an bestimmten Spitzenzeiten. Um unser Stromnetz weiterhin zuverlässig und stabil zu halten, gibt es neue gesetzliche Regelungen, die den Betrieb sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ermöglichen.

Was bedeutet das für Sie? Geräte wie Wärmepumpen, private Ladestationen für E-Autos, Batteriespeicher oder Klimaanlagen können bei hoher Netzbelastung vom Netzbetreiber zeitweise gesteuert werden, um die Netzstabilität zu sichern. Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten – ein finanzieller Vorteil für die Teilnahme an dieser wichtigen Netzsteuerung.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt diese Regelung für alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Mindestleistung von 4,2 kW. Welche Geräte genau betroffen sind und wie die Steuerung funktioniert, erfahren Sie in den folgenden ausführlichen Informationen.

Netzdienliche Steuerung

Alltägliche Stromverbraucher wie Waschmaschine, Trockner, oder Herd- also Geräte des täglichen Haushaltstrombedarfs- sind von der Steuerung ausgeschlossen.

Stromnetzbetreiber dürfen nur in Ausnahmefällen die Leistung von steuerbaren Anlagen reduzieren:

  • Im Falle einer akuten Netzbelastung dürfen Stromnetzbetreiber für die Dauer der Störung den Verbrauch von steuerbaren Anlagen drosseln.
  • Im Falle einer drohenden Netzüberlastung dürfen Stromnetzbetreiber für maximal 2 Stundentäglich die Leistung von steuerbaren Geräten reduzieren.

Die Stromnetzbetreiber stellen die steuerbaren Verbraucher nicht ab, sondern dimmen lediglich deren Leistung. Dabei muss eine Mindestleistung in Höhe von 4,2 kW erhalten bleiben.