Registrierung für Installationsunternehmen
Wir freuen uns, Sie als wichtige Partner bei der sicheren und zuverlässigen Versorgung unserer Kundschaft begrüßen zu dürfen. Als Installationsunternehmen spielen Sie eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Netzanschlüssen, dem Messstellenbetrieb und der Einhaltung technischer Vorgaben.
- Das Installationsunternehmen ist verpflichtet, die Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften glaubhaft zu machen, deren Besitz vorzuweisen und diese stets auf dem neuesten Stand zu halten. Daher muss das Installationsunternehmen kontinuierlich über Neuerungen und Änderungen informiert sein, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
- Zudem muss das Installationsunternehmen eine ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt verfügen und ausreichende Werkzeuge, Hilfswerkzeuge sowie Mess- und Prüfgeräte vorhalten, um die Arbeiten fachgerecht ausführen zu können.
- Für das Elektroinstallateurhandwerk sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz verbindlich zu beachten. Weitere Einzelheiten sind in den „Grundsätzen für die Zusammenarbeit von Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Elektroinstallateuren bei der Ausführung und Unterhaltung von elektrischen Anlagen im Anschluss an das Niederspannungsnetz“ geregelt.
- Ebenso sind die „Richtlinien für die Werkstattausrüstung von Elektroinstallationsbetrieben“ maßgeblich.
- Im Folgenden finden Sie den Link zur Eintragung in das Installateurverzeichnis. Für die Registrierung benötigen Sie diese Unterlagen:
- Eintragung des Installateurunternehmens in die Handwerksrolle
- Vorlage des Meisterbriefs
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
- Ausreichende Haftpflichtversicherung
- Foto für den Installateurausweis
Der von uns ausgestellte Installateurausweis dient als Nachweis Ihrer Qualifikation und kann die Anerkennung bei anderen Netzbetreibern in Deutschland erleichtern. Bitte beachten Sie, dass für Arbeiten in anderen Netzgebieten jeweils eine zusätzliche Anerkennung durch den jeweiligen Netzbetreiber erforderlich ist.
Mit dem von uns ausgestellten Ausweis können Arbeiten in der ganzen Bundesrepublik ausgeführt werden. Alle deutschen Energieversorgungsunternehmen erkennen gegenseitig diese Zulassung in Form einer Gastlizenz an. Hat ein Installationsunternehmen bereits einen gültigen Installateurausweis eines anderen Energieversorgungsunternehmens, kann er sich in das Gast-Installateurverzeichnis eintragen.
Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten oder besuchen Sie regelmäßig diese Seite, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.